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Steuerliche Absetzbarkeit von Kindern – hier gibt es vom Staat Geld zurück

Kind und Steuer | © panthermedia.net / Peter Jobst

Steuerliche Absetzbarkeit von Kindern – hier gibt es vom Staat Geld zurück

Als stolze Eltern wissen Sie bescheid: Unser Nachwuchs bereitet uns unglaublich viel Freude, das Großziehen eines Kindes ist aber auch extrem teuer. Um Familien finanziell zu entlasten, hat der Staat viele Regelungen geschaffen, die es Ihnen möglich machen, sich Teile Ihrer Ausgaben im Rahmen der Steuererklärung zurück zu holen. Wo Sie unter welchen Voraussetzungen Geld bekommen können, erklären wir Ihnen hier.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Mit dem Kindergeld greift der Staat Eltern monatlich unter die Arme. Seit Januar dieses Jahres bekommen Sie die folgenden Beträge:

1. Kind 190 €
2. Kind 190 €
3. Kind 196 €
jedes weitere Kind 221 €

[dropcap]B[/dropcap]esonders, wenn Sie über ein hohes Einkommen verfügen, empfiehlt es sich allerdings das Kindergeld nicht zu beantragen. Stattdessen sollten Sie sich für den Kinderfreibetrag entscheiden, der Ihnen eine höhere Steuerentlastung bringen kann. Ob sich diese Variante für Sie rechnet, überprüft der Fiskus am Ende jedes Jahres. Der Kinderfreibetrag beträgt im Moment 7.248 € per Jahr für jedes Kind und beide Elternteile und setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • 4.608 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes
  • 2.640 Euro für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf

Statistik: Höhe der Förderungen von Familien durch die Bundesregierung im Jahr 2010 (in Milliarden Euro) | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

Ausgaben, die Sie von der Steuer absetzen können

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1. Betreuungskosten

Seit dem Jahr 2012 gelten neue Gesetze, die es Eltern einfacher machen, Kosten für die Kinderbetreuung von der Steuer abzusetzen. Ausgaben für eine Kindertagesstätte, einen Kindergarten oder einen Hort können Sie bis zum 14. Lebensjahr Ihres Kindes geltend machen. Auch die Kosten für ein Au-Pair-Mädchen oder einen Babysitter fallen in diese Kategorie; genau wie Fahrtkosten, die Großeltern entstehen, wenn sie Ihre Kinder während Ihrer Arbeitszeit betreuen – sofern Sie ihnen diese erstatten.

Leider können Sie all diese Ausgaben aber nicht in voller Höhe von der Steuer absetzen. Akzeptiert werden vom Finanzamt zwei Drittel Ihrer Kosten. Die Obergrenze liegt dabei pro Jahr und Kind bei 4000 €, da der Fiskus davon ausgeht, dass die Gebühren für die Betreuung sich in diesem Rahmen bewegen.

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2. Schulgeld

Bis zu 30 % des Schulgelds und maximal 5000 € im Jahr können Sie von der Steuer absetzen, wenn Ihr Kind eine private Schule besucht. Selbst Kosten für Nachhilfe können Sie geltend machen, wenn

  • Sie aus beruflichen Gründen umziehen mussten und Ihr Kind an der neuen Schule Probleme hat
  • Ihr Kind Legastheniker ist.

In diesen Fällen sollten Sie dringend alle relevanten Dokumente wie z.B. die Bestätigung des Amtsarztes aufbewahren, um die Absetzbarkeit gegenüber dem Fiskus legitimieren zu können.

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3. Riester-Rente

Wenn Sie als private Altersvorsorge die Riester-Förderung nutzen, erhalten Sie pro Jahr und Kind 300 € zusätzlich. So profitieren Sie von diesem Modell doppelt.

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Voraussetzungen für die Absetzbarkeit

Wie bei allen steuerlichen Vorzügen gilt auch für die Anlage Kind in der Steuererklärung: Bewahren Sie alle Belege auf. Achten Sie außerdem darauf, dass Betreuungskosten auf den Rechnungen stets gesondert ausgewiesen werden und begleichen Sie diese Beträge per Überweisung. Barzahlungen werden vom Finanzamt nämlich nicht akzeptiert.

Nicht absetzbare Kosten

Sie können nicht alle Ausgaben, die Ihnen für die Betreuung Ihres Kindes im weitesten Sinne anfallen, in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Essenskosten, beispielsweise in einem Internat, müssen Sie in voller Höhe tragen. Dasselbe gilt für die Mitgliedschaft in einem Sportverein.

Sicher durch die Steuererklärung

Wie oben bereits angesprochen: Das Wichtigste beim Absetzen von Ausgaben für Ihren Nachwuchs ist eine lückenlose und korrekte Steuererklärung. Am einfachsten gelingt das, wenn Sie ein spezielles Steuerprogramm nutzen, das sie durch alle Anlagen und Formulare führt. Mit der Softwarelösung dieses Herstellers wird das zum Kinderspiel. Dank benutzerfreundlicher Eingabemasken haben Sie beinahe das Gefühl, dass Ihnen ein Steuerberater über die Schulter schaut. Mit Hilfe der integrierten ELSTER-Schnittstelle können sie die fertige Erklärung bequem online ans Finanzamt übersenden.

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