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Auszahlungstermine Elterngeld 2014

Auszahlungstermine Elterngeld 2014

Die Geburt des Kindes steht bevor und eines ist sicher – gerade in der ersten Zeit ist es unumgänglich, dass rund um die Uhr jemand in der Lage ist, sich um den neuen Erdenbürger zu kümmern. Ein Baby ist immerhin ein Full-Time-Job!

Gerade in einer Zeit, wo oft beide Elternteile berufstätig sind, hat das zur Folge, dass einer der beiden seinen Job ruhen lassen muss und somit auch ein Gehalt oder zumindest ein Großteil des Einkommens wegfällt.

Um hier für Unterstützung zu sorgen und finanzielle Probleme nicht zum Handycap für das Neugeborene und seine Eltern werden zu lassen, gibt es die Unterstützung des Staates in Form des so genannten Elterngeldes. Die Auszahlungstermine Elterngeld 2014 stehen dabei besonders im Fokus.

Elterngeld 2014


Das Elterngeld steht Arbeitnehmern, Selbstständigen und Beamten genau so zu wie erwerbslosen Eltern, Azubis oder Studenten zu. Voraussetzung ist jedoch, dass man Vater bzw. Mutter wird (wobei es keine Rolle spielt ob es sich um leibliche oder Adoptiveltern handelt!). In besonderen Fällen können übrigens auch Verwandte dritten Grades Elterngeld beziehen.

Zu den Verwandten dritten Grades gehören beispielsweise Geschwister oder Großeltern. Der Anspruch auf das Elterngeld besteht genau dann, wenn die Kinder nach der Geburt eigenhändig betreut und erzogen werden und gleichzeitig kein Job ausgeübt wird, der mehr als 30 Stunden in der Woche umfasst.

Abgesehen davon müssen die Kinder im gleichen Haushalt wohnen und ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland muss gegeben sein. Wer zwar die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, aber über ein im Jahr vor der Geburt des Kindes erzielten zu versteuernden Einkommens von mehr als 500.000 Euro (bei Alleinerziehenden mehr als 250.000 Euro) verfügt, hat keinen Anspruch auf das Elterngeld.

Auszahlungstermine Elterngeld 2014

In der Regel erfolgt die Zahlung vom Elterngeld über 12 Monate, wenn von Beginn an die Voraussetzungen erfüllt sind. Unter Umständen ist auch ein Bezug von 14 Monaten möglich. Die Eltern können dabei frei entscheiden, wer in den Genuss des Elterngeldbezugs kommt und dabei auch die Monate unter sich aufteilen. Pro Elternteil ist ein Bezug von 2 bis 12 Monate möglich.

Die 14 Monate sind genau dann möglich, wenn nicht nur einer der Eltern das Elterngeld in Anspruch nimmt, sondern beide in Elternzeit gehen und sich Betreuung und Erziehung teilen und somit der Familie mindestens zwei Monate das gesamte Einkommen verloren geht. Ebenso können alleinerziehende Elternteile für 14 Monate das Elterngeld beziehen, wenn auch hier durch die Erziehungszeit mindestens zwei Monate lang kein Einkommen in der Familie zur Verfügung steht. Eine weitere Abweichung der zwölf Monate Bezug ist durch eine Reduzierung der monatlichen Zahlung möglich. So kann bei geringerer monatlicher Leistung die Dauer auf 24 Monate ausgeweitet werden.

Der Anspruch für das Elterngeld fängt mit dem Geburtstag des Kindes an. Ausschlaggebend für die Zahlungen ist aber der Lebensmonat des Kindes und nicht der Kalendermonat. So beginnt ein Lebensmonat mit dem Geburtstag und endet im Folgemonat einen Tag vor diesem Tag. Wird das Kind am 23. Januar geboren, beginnt an diesem Tag der erste Lebensmonat, der folglich am 22. Februar endet.

Der Lebensmonat ist wichtig für die Auszahlung des Elterngeldes, da in diesem Monat auch die jeweilige Leistung auf das Konto überwiesen wird. Je nach Bundesland gibt es allerdings Unterschiede der Termine. Manche zahlen bereits zu Beginn des Lebensmonats, andere wieder erst irgendwann im Laufe dieses Monats. Im Bescheid über das Elterngeld wird der jeweilige Termin aber auch angegeben, wobei wichtig ist zu wissen, dass damit der Tag gemeint ist, an dem die auszahlende Stelle die Überweisung anweist.

Berechnungsgrundlage und Höhe des Elterngeld 2014

Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes ist das jeweilige Nettoeinkommen des Anspruchsberechtigten. Hierbei zählt das Einkommen, das das Elternteil direkt vor der Geburt des Kindes hatte.

Notwendige Nachweise sind bei angestellten Beschäftigten die Gehalts- oder Lohnabrechnungen der vergangenen zwölf Monate vor der Geburt.Wichtig zu beachten ist, dass alles lückenlos belegt werden kann.

Hierbei gilt, dass die Monate, in denen wegen Mutterschutz oder mit der Schwangerschaft zusammen hängenden Krankheiten weniger gearbeitet und verdient werden konnte, nicht mitzählen.

Ebenso fallen Monate ohne Einkommen wegen des Wehr- oder Zivildienstes oder wegen Monaten, in denen wegen Bezug von Mutterschafts- oder Elterngeld für andere Kinder kein normales Einkommen erzielt wurde weg. In solchen Fällen kann der Berücksichtigungszeitraum weiter nach hinten verlegt werden, auf Wunsch der Eltern können aber ach die regulären zwölf Monate vor der Geburt als Berechnungsgrundlage verwendet werden. Selbstständige haben den Steuerbescheid des Kalenderjahres vor der Geburt vorzulegen, um das entsprechende Einkommen nachzuweisen.

Für die Berechnung des Elterngeldes anhand des Nettoeinkommens gelten verschiedene Prozentsätze für unterschiedliche Einkommenshöhen.Für Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro werden 67 Prozent als Elterngeld gezahlt, bei 1.220 Euro sind es 66 Prozent und bei einem Einkommen von 1.240 Euro und mehr sind es noch 65 Prozent. Hat man weniger als 1.000 Euro verdient, erfolgt eine schrittweise Steigerung des Prozentsatzes bis hin zu 100 Prozent, die als Elterngeld gezahlt werden.

Weitere Informationen zum Elterngeld 2014

Elterngeld 2014
Elterngeld 2014

Das Elterngeld 2014 spielt eine große Rolle für werdende Eltern und einen wichtigen Baustein, der auch finanzschwachen Paaren den Aufbau einer Familie ermöglicht, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Gerade aufgrund der Bedeutung ist es wichtig, sich bestens zu informieren und aufgrund der komplexen und auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Regelungen ist eine professionelle Beratung oder wichtige Informationsquellen unerlässlich.

Hilfen gibt es neben den Beratungsstellen zum Beispiel auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de), beim Bundesministerium für Familie und Soziales oder auf dem „Familien-Wegweiser“ (www.familien-wegweiser.de). Diverse Elterngeld-Rechner im Internet (www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner) bieten zudem auch die Möglichkeit, die Höhe seiner Ansprüche vorab zu berechnen. Dabei ist aber zu beachten, dass die Ergebnisse immer ohne Gewähr sind und vom offiziell anerkannten Betrag des Elterngeldes abweichen können.