Nur wenige Wochen, nachdem alle Schülerinnen und Schüler wieder ausnahmslos zum Präsenzunterricht an die Schulen zurückgekehrt sind, werden auch schon wieder die ersten Noten geschrieben. Und das in nahezu allen Fächern. Das überrascht schon so manchen Schülern, dass – kurz nach Schulwiederöffnung – gleich der Stoff abfragt wird, der im Homeschooling oder Wechselunterricht gelehrt wurde.
Doch die Ergebnisse dieser ersten Klassenarbeiten fallen ernüchternd aus. Wenig gute Note. Spätestens das Ergebnis einer Studie des Münchner Ifo Institutes im Juni 21 ließ nun Eltern, Schüler und Lehrer aufhorchen: Der Wechselunterricht oder Homeschooling ist so effizient wie die Sommerferien! Nun ist der Mangel offensichtlich, dass unsere Kinder mit jedem Lockdown sozusagen unbeschult bleiben und – erstmal in der Nachkriegsgeschichte – die Bildung verwehrt wird.
Damit ist klar, dass unsere Schüler viel versäumten Stoff aufholen müssen. Wer gehofft hat, Homeschooling würde schon irgendwie Früchte tragen, der wurde nun eines besseren belehrt. Doch wie soll die Aufholjagd ablaufen? Wie kommen unsere Schülerinnen und Schüler nun an das versäumte Wissen? Zum einen plant der Bund aber auch die Bundesländer eine sogennante „Sommerschule“ an den Schulen direkt. Dabei soll in den großen Ferien versäumter Stoff mit Zusatzstunden gepaukt werden.
Im Gespräch sind auch Zahlungen für private Nachhilfe. Doch angesichts des geringen Betrages, den der Bund hierfür zur Verfügung stellt, bleibt unter dem Strich nur ein kleiner Betrag pro Kind übrig. Verfügt ein privater Haushalt über ein gutes Einkommen, so kann problemlos ein Privatlehrer oder Nachhilfe vor Ort an einer sogenannten Nachhilfeschule gebucht werden. Doch finanzschwache Haushalte, Geringverdiener oder Empfänger von Transferleistungen schauen hier zunächst in die Wäsche. Je nach Lernbedarf, gegebenenfalls mehrere hundert Euro im Monat für privaten Zusatzunterricht zu stemmen, ist schlichtweg völlig unmöglich.
Doch genau an dieser Stelle greift die kostenlose Nachhilfe (Bildung- und Teilhabe) mit Bildungsgutschein.
Seit 2011 können Bezieher von Arbeitslosengeld II (“Hartz IV”), Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Rahmen des Bildungspakets nach dem SGB II eine außerschulische Lernförderung bezahlt bekommen. Die kostenlose Nachhilfe kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt werden, sofern der Jugendliche keine Ausbildungsvergütung.
Damit hat nun jedes Kind einen gesetzlichen Anspruch auf Nachhilfe, wenn die privaten Mittel hierfür nicht ausreichen. Leider ist die höhe der finanziellen Leistung bundesweit völlig uneinheitlich. Während in NRW so hohe Beträge durch die Städte geleistet werden, dass damit sogar die kostenintensive Einzelnachhilfe bezahlbar ist, werden in den meisten anderen Kommunen im Durschnitt 10 – 15 Euro je 45 Minuten Unterricht bezahlt. Damit lässt sich natürlich keine Einzelnachhilfe bezahlen. Die meisten Nachhilfeschulen und privaten Anbieter auf dem Nachhilfemarkt ermöglichen jedoch damit einen für die Eltern kostenlosen Gruppenunterricht, da dieser deutlich günstiger ist als der Einzelunterricht, bei dem ein Lehrer nur für einen Schüler da ist.
Im Gruppenunterricht dagegen wird der Lehrer mit mehreren Schülern „geteilt“, was sich da eben deutlich im Preis niederschlägt. Während man für 90 Minuten Einzelnachhilfe zwischen 40 und 70 Euro berappen muss, liegen die Kosten für 90 Minuten Gruppenunterricht nur zwischen 15 und 25 Euro. Also deutlich günstiger und je nach Anbieten, immer noch überschaubar und effizient, wenn maximal 3 – 4 Schüler pro Gruppe dabei sind.
Wie das genau funktioniert, wo man die kostenlose Nachhilfe beantragt und welche Nachhilfe man dann bezahlt bekommt, das erfahrt ihr hier: